Der um fünf Monate später als vorangekündigt erlassene, 120-seitige UVP-Standpunkt beinhaltet insgesamt 47 Auflagen. Diese Auflagen müssen nach der derzeitigen Rechtslage Bestandteil der Standort- und später der Baugenehmigung werden.
Folgende Auflagen sind besonders relevant:
Die von Oberosterreich eingebrachten Einwendungen wurden vom Gutachter im Bescheid unzureichend berücksichtigt. Auch eine Alternativenprüfung wurde nicht vorgenommen, die Notwendigkeit neuer KKW-Blöcke wird aus dem tschechischen Energiekonzept abgeleitet und nicht hinterfragt.
Man kann heute schon belegen, dass die Auflagen nicht eingehalten werden können. Zum Beispiel die Auflage, dass der Durchfluss im Fluss Jihlava unter der Talsperre auf dem derzeitigen Niveau bleiben muss. Dies schließt einen gleichzeitigen Betrieb der alten und neuen Blöcke am Standort Dukovany aus.Der Kühlwasser-Mangel ist am AKW-Standort Dukovany ein besonders kritischer Punkt, denn die knappen Wassermengen im Fluss Jihlava sind bereits jetzt problematisch und verschärfen sich durch die wachsende Klimakrise. Der vorgeschriebene Mindestdurchfluss von 1,2 m3/s wurde im Sommer 2018 schon mehrmals unterschritten.